Netto-Rechner 2026
Deutschland · Schweiz · Grenzgänger — kostenlos, ohne Anmeldung, sofortige Berechnung.
Dein Netto pro Monat
2.894 €von 4.500 € brutto · Abzüge 35,7 %
Vereinfachte Berechnung, keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
So rechnet der Netto-Rechner
Der Weg vom Schweizer Bruttolohn zum deutschen Netto führt über zwei Steuersysteme. Zuerst gehen in der Schweiz die Sozialversicherungen ab: AHV/IV/EO mit 5,3 %, die Arbeitslosenversicherung mit 1,1 % bis zum versicherten Höchstlohn von 148.200 CHF, die Nichtberufsunfallversicherung mit rund 0,7 % — dieser Satz hängt vom Betrieb ab — sowie der BVG-Beitrag an die Pensionskasse. Der BVG-Beitrag richtet sich nach deinem Alter und nach dem koordinierten Lohn, also dem Teil des Lohns oberhalb des Koordinationsabzugs von 26.460 CHF.
Danach behält der Arbeitgeber die Quellensteuer ein. Für Grenzgänger mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung sind das höchstens 4,5 % des Bruttolohns. Was übrig bleibt, rechnet der Rechner mit dem aktuellen Kurs in Euro um.
In Deutschland wird anschließend der volle Schweizer Arbeitslohn als Einkommen angesetzt und nach dem deutschen Tarif besteuert — mit deiner Steuerklasse, Grund- oder Splittingtarif, Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer. Von den Einnahmen gehen Werbungskosten ab: mindestens die Pauschale von 1.230 €, bei längerem Arbeitsweg die Entfernungspauschale von 0,38 € je Entfernungskilometer. Die in der Schweiz gezahlten 4,5 % werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, sodass derselbe Lohn nicht zweimal voll besteuert wird.
Die 4,5-%-Quellensteuer und die Ansässigkeitsbescheinigung
Artikel 15a Absatz 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz begrenzt den Schweizer Steuerabzug bei echten Grenzgängern auf 4,5 % des Bruttolohns. Diese Begrenzung gilt aber nicht automatisch: Sie setzt voraus, dass deinem Schweizer Arbeitgeber eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung — das Formular Gre-1 — vorliegt.
Fehlt sie, behält die Schweiz den vollen ordentlichen Quellensteuertarif ein. Das ist der teuerste vermeidbare Fehler in diesem Bereich, denn Deutschland rechnet trotzdem nur bis zu 4,5 % an. Die Differenz ist nicht verloren, aber du musst sie in der Schweiz selbst zurückfordern — mit Fristen und Papierkram, die sich mit einer rechtzeitig eingereichten Gre-1 komplett vermeiden lassen.
Die Bescheinigung stellt dein deutsches Wohnsitzfinanzamt aus. Sie gilt für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Wann der Grenzgängerstatus kippt
Der günstige 4,5-%-Satz hängt daran, dass du steuerlich Grenzgänger bleibst. Drei Grenzen entscheiden darüber, und sie greifen unabhängig voneinander.
Die 60-Tage-Regel nach Artikel 15a Absatz 2 des Abkommens: Kehrst du an mehr als 60 Arbeitstagen im Kalenderjahr aus beruflichen Gründen nicht an deinen deutschen Wohnsitz zurück, entfällt der Grenzgängerstatus. Diese Nichtrückkehrtage muss dein Arbeitgeber bescheinigen — deshalb lohnt es sich, sie laufend mitzuzählen statt im Januar zu rekonstruieren.
Seit dem 1. Januar 2026 kommt über das Änderungsprotokoll zum Abkommen eine zweite Bedingung hinzu: Als regelmäßige Rückkehr gilt, wenn du an mindestens 20 % der vertraglich vereinbarten Arbeitstage tatsächlich vom Wohnort an den Arbeitsort und zurück pendelst. Entscheidend ist dabei, dass Homeoffice-Tage keine Pendeltage sind — wer sehr viel von zu Hause arbeitet, kann diese Schwelle reißen, ohne je einen Nichtrückkehrtag gehabt zu haben.
Und drittens die 49-%-Grenze fürs Homeoffice: Wer dauerhaft die Hälfte oder mehr seiner Arbeitszeit von Deutschland aus erbringt, riskiert, sozialversicherungsrechtlich nach Deutschland zu wechseln — mit anderen Beiträgen und einer anderen Krankenversicherung. Die drei Zähler laufen parallel, und genau dafür ist der Tracker in GrenzKI gebaut.
Was dieser Rechner nicht leisten kann
Das Ergebnis ist eine gute Schätzung, keine Abrechnung. Die Schweizer Quellensteuer ist im Rechner eine Näherung pro Kanton; der exakte Tarif hängt zusätzlich von deiner Gemeinde, der Konfession und deinem Tarifcode ab. Der NBU-Satz variiert je nach Betrieb, und die Pensionskasse deines Arbeitgebers kann über dem gesetzlichen BVG-Minimum liegen.
Auf der deutschen Seite bleiben individuelle Faktoren außen vor: Freibeträge, weitere Einkünfte, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten über der Entfernungspauschale hinaus. Für die Steuererklärung selbst ersetzt der Rechner keine Beratung — er zeigt dir die Größenordnung, mit der du planen kannst, und macht sichtbar, welcher Stellschraube welcher Betrag zuzuordnen ist.
Häufige Fragen
- Wie wird das Netto für Grenzgänger berechnet?
- Vom Schweizer Brutto gehen AHV/IV/EO, ALV, NBU und BVG ab, dazu 4,5 % Quellensteuer. In Deutschland wird das Einkommen voll versteuert — die Schweizer Quellensteuer wird dabei angerechnet (DBA Art. 15a). Den Wechselkurs holt der Rechner live.
- Welche Steuerklasse soll ich wählen?
- Klasse 1 für Ledige, 2 für Alleinerziehende, 3/5 für Verheiratete mit ungleichem Einkommen, 4/4 für ähnlich verdienende Paare, 6 für Zweitjobs.
- Wie genau ist die Schweizer Quellensteuer?
- Der Rechner nutzt eine Näherung pro Kanton. Der exakte Tarif hängt von Gemeinde, Konfession und Tarifcode ab — das Ergebnis ist eine Schätzung.
- Was passiert ohne Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1)?
- Ohne gültige Gre-1 behält die Schweiz den vollen ordentlichen Quellensteuertarif ein statt der 4,5 %. Deutschland rechnet trotzdem nur bis zu 4,5 % an — die Differenz musst du in der Schweiz zurückfordern. Die Bescheinigung stellt dein deutsches Wohnsitzfinanzamt aus, sie gilt für ein Kalenderjahr.
- Zahle ich als Grenzgänger doppelt Steuern?
- Nein. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert das: Die Schweiz darf bei Grenzgängern höchstens 4,5 % des Bruttolohns einbehalten, Deutschland besteuert den Lohn nach deutschem Tarif und rechnet die Schweizer Quellensteuer auf die Einkommensteuer an.
- Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?
- Ja. Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig und zur Abgabe verpflichtet. Der Schweizer Lohn wird dabei vollständig erklärt, die einbehaltene Quellensteuer wird angerechnet.
- Wie viele Nichtrückkehrtage darf ich haben?
- Höchstens 60 im Kalenderjahr. Ab dem 61. beruflich bedingten Tag ohne Rückkehr an den deutschen Wohnsitz entfällt der Grenzgängerstatus nach Art. 15a Abs. 2 DBA. Dein Arbeitgeber muss diese Tage bescheinigen.
- Wie wirkt sich Homeoffice auf meinen Status aus?
- Gleich zweifach. Seit dem 1.1.2026 musst du an mindestens 20 % deiner vertraglich vereinbarten Arbeitstage tatsächlich pendeln — Homeoffice-Tage zählen dabei nicht als Pendeltage. Und wer dauerhaft die Hälfte oder mehr von Deutschland aus arbeitet, riskiert den Wechsel in die deutsche Sozialversicherung. Als Faustgrenze gilt hier 49 %.
- Welcher Wechselkurs wird für die Steuererklärung verwendet?
- Für die Umrechnung des Jahreslohns akzeptiert das Finanzamt den amtlichen Umrechnungskurs des jeweiligen Jahres. Der Live-Kurs im Rechner dient der Planung — die amtlichen Jahreskurse findest du auf unserer Währungsseite.